SBA bereit für 2021 und Part-BFCL.

Bisher war die Ballonfahrschule integraler Teil des Schweizerischen Ballonverbands, allerdings auf die Theorieausbildung beschränkt. Die nationalen Regeln über die Ballonfahrschulen waren offen und in vielerlei Hinsicht einfach gewachsen. Das hat sich verändert.

Mit Erlass des Part-DTO, des Part-BOP und des Part-BFLC ist das regulatorische Umfeld für den Ballonbetrieb und die Ballonpilotenausbildung nun vollständig, aber deutlich komplexer und zugleich auch für die Schweiz entsprechend den europäischen Grundlagen geregelt geworden. Die europäischen Regularien bilden heute auch einen Rahmen, auf den Verlass ist und der in den nächsten Jahren Gültigkeit haben wird, Die Regularien sind so ausgestaltet, dass sie die Möglichkeit zur nationalen und zur europäischen Kooperation bieten. Und das wollen wir nützen, weil nur ein Zusammengehen in Zukunft das Überleben einer von Freiwilligenarbeit geprägten, kleinen Flugsparte garantiert.

Die Schweiz ist ein grossartiges, aktives und wichtiges Ballonfahrerland. Unsere Ausbildung hatte in der Vergangenheit immer einen erstklassigen Ruf, unsere PilotInnen waren an europäischen Meetings immer gerne gesehen und die Schweiz ist Heimat der besten WettkampfpilotInnen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Dies bedingt eine Restrukturierung der Ausbildungsorganisation - sinnvollerweise eine Konsolidierung von vielen kleinen Ausbildungsorganisationen und das Bilden einer offenen Ausbildungsdachorganisation, wie es die Swiss Ballooning Academy (DTO) sein will und aufgrund ihrer Strukturen auch sein kann. Alle Ballonclubs in der Schweiz, in denen FI(B) tätig sind, sind eingeladen, sich der SBA als Ausbildungsorganisation anzuschliessen. Die Kosten der SBA werden durch den SBAV getragen - die SBA ist eine Freiwilligenorganisation ohne Gewinnzweck.

Aller Anfang ist schwer. Bei einer DTO ist er vor allem schwer an Papier und Regularien. Eigentlich hätten DTO ‘lean and mean’ sein sollen - es ist aber nicht ganz so weit gekommen. Die gesamten regulatorischen Dokumente der SBA belaufen sich auf fast so viele Seiten, wie Part-BFCL und Part-BOP zusammen haben. Aber für den angeschlossenen FI(B) ändert sich nicht viel: alle Informationen sind in den Ausbildungsprogrammen zusammengetragen und so praktisch und handlich an einem einzigen Ort verfügbar.

Wir alle freuen uns auf wunderbare Ballonfahrten im 2021 und auf begeistere Auszubildende, die den Wert einer modernen Ausbildungsorganisation schätzen.

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